Heinrich Boll Foundation Scholarships for German and International Students, 2016

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The Heinrich Boll Foundation is now accepting applications for scholarships for German and International students in 2016 academic year. The scholarship department of the Heinrich Boll Foundation grants scholarships to undergraduates, graduates, and doctoral students from inside and outside Germany.

Heinrich Boll Foundation promote those students who are studying and graduating and who have a positive attitude towards the goals of the Green project, share the fundamental ideals of the Heinrich Boll Foundation – democracy, ecology, solidarity and non-violence – and who take an active socio-political role.

The Heinrich Boll Foundation works independently and nurtures a spirit of intellectual openness. Heinrich Boll Foundation maintain a world­ wide network with currently 30 international offices. Heinrich Boll Foundation co­operate closely with 16 state-level Boll Foundations in each of Germany’s federal states, and they support talented, socio-politi­cally engaged undergraduate and graduate students in Germany and abroad.

The scholarship department of the Heinrich Böll Foundation grants scholarships to undergraduates, graduates and doctoral students from inside and outside Germany. Applicants from outside the home country will often need to meet specific English language/other language requirements in order to be able to study there.

Course Level: The scholarship department of the Heinrich Böll Foundation grants scholarships to undergraduates, graduates, and doctoral students from inside and outside Germany.

Study Subject(s): Scholarships are awarded in all subjects offered at universities of applied sciences or universities of the arts in Germany.

Scholarship Award: The Heinrich Böll Foundation grants scholarships to approximately 1,000 undergraduates, graduates and doctoral students.

Scholarship can be taken at: Germany(German students can pursue their higher studies in Germany or an EU country).

Eligibility: Formal prerequisites:
Applicants for an undergraduate or graduate scholarship:
1). General student scholarships for German and German-educated applicants (Bildungsinländer/innen (1)): Students in all subjects who are pursuing a First degree (Bachelor, Staatsexamen, Diplom) and who earned their university entrance qualification (2) in Germany:
-You may apply before beginning your first degree (Bachelor, Staatsexamen, Diplom) or at any time up to the end of your third “Fachsemester”. Masters students cannot apply, because we aim to support students over the longer term. However, Bachelors students who have been awarded support may receive further support for a Masters course.
-Special (but not exclusive) target groups are: first-generation students, women, members of ethnic minorities, applicants from universities of applied science (Fachhochschulen).
-scholarship programme also focuses (but not exclusively) on certain subjects: especially the STEM subjects (science, technology, engineering and mathematics), particularly with a focus on environmental science (e.g. environmental protection, renewable energies, climate, etc.); economic and legal studies; journalism; and art studies.
-Germans and Bildungsinländer/innen (1) may receive funding for a complete Bachelors programme outside Germany but within the EU. In this case, the application must include a detailed justification of the proposed location and subject.
2). Student scholarship – journalism: “Medienvielfalt, anders: Junge Migrantinnen und Migranten in den Journalismus” (for German nationals and Bildungsinländer/innen):
-This programme is aimed at German or German-educated students with a migration background who wish to become journalists. Funding is not limited to students following journalism studies programmes.
-You may apply before beginning your study programme or at any time up to the end of your third “Fachsemester”. The conditions outlined in A.1. apply
Applicants for a doctoral scholarship: Please note that an application for the autumn application process is possible, if you are a German or  German-educated doctoral student.
1). Doctoral students in all subjects who earned their university entrance qualification in Germany (Germans nationals and Bildungsinländer/innen (1)):
-At the time of application, the applicant must have been accepted as a doctoral student by a state-recognised institution of higher education in Germany or another EU country.
-Preference will be given to dissertation projects related to the working areas of the Heinrich Böll Foundation
2). Doctoral scholarships: Focus programme “Transformation Research”
-Doctoral students from Germany who would like to apply for the focus programme “Transformation Research”
-Formal requirements given above.

Nationality: Students of all nationalities can apply for these Heinrich Boll Foundation Scholarships.

Entrance Requirement: The scholarship department of the Heinrich Böll Foundation grants scholarships to undergraduates, graduates, and doctoral students from inside and outside Germany.

Test Requirement: No

English Language Requirements: Applicants from outside the home country will often need to meet specific English language/other language requirements in order to be able to study there.

 

Supporting Material:
-A complete set of application documents needs to be uploaded to the web portal as PDF versions of the following documents.
-Application form for a scholarship
-Copy of degree certificate, University entrance qualification or equivalent
-A list of study certificates to date if you have already commenced your studies
-For foreign applicants for a scholarship to study for a master’s degree: Certified copy of your first degree certificate
-Student enrolment certificate  if you already have one
-For foreign applicants: Written proof of German language proficiency
-For applicants for the programme: Work samples
-A third-party reference on your social commitment
-An expert reference from a university or college lecturer, or for school leavers from a schoolteacher

How to apply: Applications should be submitted online.

Online Application

Application Deadline: The application deadline is 1st March 2016.

Scholarship Link

Doctoral Scholarships & Postdoctoral Positions at Hamburg Institute for Social Research

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The Hamburg Institute for Social Research (HIS)  is about to establish aninterdisciplinary research group on Statehood and Democracy and invites young scholars from disciplines such as sociology, political science, history, anthropology, economics, etc. to apply. Most welcome are historical, historical-sociological, or at least historically informed projects that focus preferably on the southern countries of Europe and

a)    analyze the relationship between the state, society, and the economy with a special emphasis on the emergence and transformation of fiscal structures and/or

b)    deal with the structure and the functioning of state administrations with respect to their legal, professional, infrastructural, and legitimizing aspects and/or

c)    highlight the political and intellectual context of the transformation of statehood and

d)    approach the questions addressed with a well-designed methodology and theoretical sensitivity in order to grasp the often tense relationship between the state and democracy.

We explicitly encourage applicants to submit project outlines which have been written specifically for this call for applications and thus may propose rather tentative hypotheses and arguments.

Doctoral scholarships amount to 1,400 € per month (two years with the possibility of an extension for one or two more years); the salary for postdoctoral positions (three years with the possibility of an extension for two more years) ranges from 3,700 to 4,800 € per month before taxes (depending on experience).

Applicants interested in pursuing a doctorate must have completed their degree (Master, M.A. or the equivalent) with above-average marks; applicants for the postdoctoral positions must have completed their PhD.

Applications for admission to the research group independent of applying for a stipend or a postdoctoral position will also be considered. Guest researchers, who must be self-supporting, are welcome to stay for a period of up to one year.

The HIS seeks to increase the number of women in those areas where they are underrepresented and therefore explicitly encourages women to apply.

All application materials (a curriculum vitae; a statement of purpose of no more than three pages, which provides a clear picture of the applicant’s academic background and interests; an outline of the dissertation or postdoctoral project encompassing not more than six pages; copies of degrees earned; two recent letters of recommendation) , which can be written either in German or English, must be received online by 21 November 2015 at the following address and using either the keyword “dissertation” (applications for doctoral scholarships) or “postdoc” (applications for postdoctoral positions).

  bewerbung@his-online.de

Andrea Boenardi
Hamburger Institut für Sozialforschung
Mittelweg 36, 20148 Hamburg
Germany

Applicants selected for an individual job interview will also be asked to attend an obligatory workshop. The interviews and workshop will take place on 2 and 3 March 2016 in Hamburg; please save these dates. The HIS will reimburse applicants for travel and accommodation expenses incurred.

Studienstipendien für ausländische Graduierte im Fachbereich Musik •DAAD

Die Bewerbung erfolgt online über das DAAD-Portal. Außerdem müssen Sie 1 Ausdruck(e) der „Bewerbungszusammenfassung“ (PDF-Datei), die nach dem Abschluss der Online-Bewerbung im DAAD-Portal erzeugt wird, sowie weitere Anlagen per Post an den Bewerbungsort schicken.

Bitte beachten Sie, dass die Registerkarte „Bewerbung einreichen“ in der Stipendiendatenbank nur angezeigt wird, solange die aktuelle Bewerbungsfrist läuft. Nach dem Bewerbungsschluss steht das Portal für dieses Programm bis zum nächsten Bewerbungszeitraum nicht zur Verfügung.

Der Zugang zum Portal wird ca. 6 Wochen vor Bewerbungsschluss geöffnet.

Bewerbungsunterlagen
Zeugnisse, Leistungsnachweise, Bescheinigungen und Übersetzungen können in unbeglaubigter Form eingescannt und im DAAD-Portal hochgeladen werden. Erst bei einer eventuellen Stipendienvergabe fordert die DAAD-Geschäftsstelle in Bonn die online eingereichten Unterlagen von Ihnen zusätzlich in beglaubigter Papierform an!

1. Im DAAD-Portal hochzuladende Dokumente:

  • Online-Bewerbungsformular
  • Lückenloser tabellarischer Lebenslauf
  • Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Studienvorhaben in Deutschland. (Motivationsschreiben; 1 – 3 Seiten)

Bei postgradualen Studiengängen mit Abschluss:

  • falls bereits vorhanden: Zulassungsbescheid der Gasthochschule
  • Liegt die Zulassung bei Bewerbung noch nicht vor, muss der Bewerber sie rechtzeitig bei der Hochschule beantragen und die Zulassungsbestätigung vor Stipendienantritt nachreichen. Bitte beachten Sie, dass Sie für eine fristgerechte Beantragung an der Gasthochschule selbst verantwortlich sind und eine Stipendienzusage des DAAD nur dann wirksam wird, wenn Sie an der gewünschten Gasthochschule zugelassen werden.

Bei einer Weiterbildung ohne Abschluss (Vertiefungsstudium):

  • Betreuungszusage eines deutschen Hochschullehrers/einer deutschen Hochschullehrerin

Zusätzlich für alle Bewerber:

  • Abschlusszeugnis der Hochschule mit Angabe der Abschlussnote(n); das Zeugnis muss bis zum Stipendienantritt nachgereicht werden, wenn das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist.
  • Nachweis über die Kenntnisse der Unterrichtssprache (Deutsch oder Englisch)
  • Formular mit einer Übersicht über die aufgenommenen Stücke: (www.daad.de/extrainfo „Übersicht Arbeitsproben Musik“).
  • Sonstige Unterlagen, die Ihnen für Ihre Bewerbung wichtig erscheinen (z.B. Nachweis von Praktika, Arbeitsbescheinigungen)
  • Alle Hochschulzeugnisse über sämtliche Jahresprüfungen mit Einzelnote(n), inkl. Erklärung des Notensystems
  • Deutsche oder englische Übersetzungen von in der Landessprache eingereichten Dokumenten
  • Kopie des Schulabschlusszeugnisses, das im Heimatland zum Hochschulstudium berechtigt (mit allen Einzelnoten)
  • Nachweise über die Sprachkenntnisse (Deutsch und/ oder Englisch)

2. Per Post einzureichen:

  • die „Bewerbungszusammenfassung“, die im Portal im PDF-Format erzeugt wird und die Sie ausdrucken können, nachdem die Online-Bewerbung abgeschlossen ist; bitte schicken Sie 1 Exemplar(e) an den Bewerbungsort.
  • ein aktuelles Gutachten eines Hochschullehrers, das über Ihre Qualifikation Auskunft gibt; bitte fügen Sie jedem Exemplar Ihrer Bewerbung ein Exemplar des Gutachtens in einem verschlossenen Umschlag bei.
  • Arbeitsproben (zu den formalen Anforderungen: siehe Hinweisblatt „Zusätzliche Hinweise für DAAD-Studienstipendien im Fachbereich Musik” unter:www.daad.de/extrainfo)
  • ein Gesundheitszeugnis; dieses wird nur benötigt, wenn Sie für ein Stipendium ausgewählt werden; bitte reichen Sie dieses Dokument daher erst ein, wenn die DAAD-Geschäftsstelle Sie dazu auffordert.

Bewerbungsschluss
31.10.2015

Bewerbungsort
DAAD
Referat 326
Kennedyallee 50

53175 Bonn
Deutschland

Hinweise zur Bewerbung

  • Ihre Bewerbung ist nur dann gültig, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen im DAAD-Portal (siehe Punkt 1) und per Post (siehe Punkt 2) einreichen. Für den fristgerechten Postversand gilt der Poststempel.
  • Das DAAD-Portal schließt um 24 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) des letzten Bewerbungstages.
  • Verspätete oder unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt beim Bewerber.
  • Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim DAAD. Die Daten von Bewerbern werden vom DAAD in Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung nötig sind

http://ic.daad.de/tbilissi/?l=2&i=973

Studienstipendien für ausländische Graduierte im Fachbereich Darstellende Kunst • DAAD

DAAD-Stipendien bieten ausländischen Graduierten die Möglichkeit, ihre Ausbildung in Deutschland mit einem vertiefenden oder weiterführenden Studium fortzusetzen. Darüber hinaus unterstützen die Stipendien den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit Fachkolleginnen und Fachkollegen.

Wer kann sich bewerben?
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber, die spätestens zum Stipendienantritt einen ersten Hochschulabschluss im Fachbereich Darstellende Kunst erworben haben.

Was wird gefördert?

  • Im Programm „Studienstipendien für ausländische Graduierte im Fachbereich der Darstellenden Kunst (Schauspiel, Regie, Musical, Performance Studies, Tanz, Choreographie) können Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule Ihrer Wahl
    einen postgradualen Studiengang mit Abschluss oder
    eine Weiterbildung ohne Abschluss (Vertiefungsstudium) (kein grundständiges Studium) absolvieren.
  • In diesem Programm werden ausschließlich Vorhaben im künstlerischen Bereich gefördert. Für Bewerber aus den Fachbereichen Theater- und Tanzwissenschaft bzw. für Künstler mit einem wissenschaftlichen Vorhaben stehen andere DAAD-Stipendienprogramme offen.

Dauer der Förderung
Postgraduale Studiengänge mit Abschluss:

  • zwischen 10 und 24 Monaten in Abhängigkeit von der Dauer des gewählten Studiengangs
  • Beginn: in der Regel 1. Oktober, bei einem vorgeschalteten Sprachkurs entsprechend früher
  • Alle Stipendien werden zunächst für ein akademisches Jahr vergeben und nur bei guten Leistungen entsprechend der Dauer des Studiengangs auf Antrag und nach erneuter Begutachtung verlängert.
  • Bewerber, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits in Deutschland im ersten Studienjahr eines postgradualen Studiengangs befinden, können sich für das 2. Studienjahr bewerben. Eine Verlängerung des Stipendiums ist in diesem Fall ausgeschlossen. Diese Bewerber erhalten die Gelegenheit, sich im Auswahlverfahren der Fachkommission persönlich vorzustellen. Näheres zu dieser persönlichen Vorstellung wird nach Eingang der Bewerbung mitgeteilt.

Weiterbildung ohne Abschluss (Vertiefungsstudium):

  • in der Regel ein Studienjahr
  • Beginn: in der Regel ab 1. Oktober, bei einem vorgeschalteten Sprachkurs entsprechend früher

Stipendienleistungen

  • eine monatliche Stipendienrate von 750 Euro
  • Zuschuss zu den Reisekosten, sofern die Kosten nicht vom Heimatland oder von anderer Seite getragen werden
  • eine einmalige Studienbeihilfe
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflicht

Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen folgende Zusatzleistungen gewährt werden:

  • Zuschuss zu gegebenenfalls von der Hochschule erhobenen Studiengebühren (max. 500 Euro pro Semester)
  • monatliche Mietbeihilfen
  • monatliche Zuschläge für mitreisende Familienangehörige

Zur sprachlichen Vorbereitung auf den Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:

  • Übernahme der Kursgebühren für den Online-Sprachkurs „Deutsch-Uni Online (DUO)“ (www.deutsch-uni.com) für 6 Monate ab Erhalt der Stipendienzusage
  • falls erforderlich: Sprachkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthaltes; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Sprachkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichts- bzw. Arbeitssprache Deutsch an der deutschen Gastinstitution ist.
  • Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
  • Erstattung der Gebühr für eine TestDaF-Prüfung, die entweder im Heimatland nach der Stipendienzusage oder in Deutschland bis zum Ende der Förderung abgelegt wird

Auswahl
Die endgültige Auswahl der Stipendienbewerbungen im Fachbereich Darstellende Kunst trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Professorinnen und Professoren deutscher Hochschulen. Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die einzureichenden Arbeitsproben die ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung.

Weitere Informationen
Eine Zusage des Stipendiums bedeutet nicht gleichzeitig eine automatische Zulassung an einer der Hochschulen. Die einzelne Hochschule entscheidet über die Zulassung der Stipendiatin oder des Stipendiaten. In den meisten Fällen ist dazu eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Zulassungsvoraussetzungen sowie den Bewerbungs- und Vorstellungsterminen an der von Ihnen gewünschten Hochschule und beachten Sie, dass diese u.U. mehrere Monate vor dem gewünschten Studienbeginn oder sogar vor der Stipendienentscheidung des DAAD liegen können. Kosten für die Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung können nicht übernommen werden. Sollte ein vom DAAD positiv beschiedener Bewerber von keiner Hochschule zugelassen werden, kann auch das ihm bereits verliehene Stipendium nicht in Anspruch genommen werden.

https://www.daad.de/deutschland/stipendium/datenbank/de/21148-stipendiendatenbank/?origin=71&status=3&subjectGrps=&daad=1&q=&page=4&detail=57135743#prozess

http://ic.daad.de/tbilissi/?l=2&i=973

Studienstipendien für ausländische Graduierte im Fachbereich Architektur • DAAD

DAAD-Stipendien bieten ausländischen Graduierten die Möglichkeit, ihre Ausbildung in Deutschland mit einem vertiefenden oder weiterführenden Studium fortzusetzen. Darüber hinaus unterstützen die Stipendien den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung mit Fachkolleginnen und Fachkollegen.

Wer kann sich bewerben?
Ausländische Bewerberinnen und Bewerber aus den Fachbereichen Architektur, Innenarchitektur, Denkmalpflege, Stadtplanung/Städtebau, Regionalplanung, Landschaftsarchitektur, Landschaftsplanung, die spätestens zum Stipendienantritt einen ersten Hochschulabschluss erworben haben.

Was wird gefördert?

  • Im Programm „Studienstipendien für ausländische Graduierte im Fachbereich Architektur“ können Sie an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Universität oder in einem der entsprechenden Studiengänge an einer Fachhochschule Ihrer Wahl
    einen postgradualen Studiengang mit Abschluss oder
    ein Ergänzungsstudium ohne Abschluss (kein grundständiges Studium) absolvieren.
  • In diesem Programm werden ausschließlich Vorhaben im Bereich Entwurf/Planung gefördert. Für Bewerber aus dem Fachbereich Architekturgeschichte bzw. für Bewerber mit einem wissenschaftlichen Vorhaben stehen andere DAAD-Stipendienprogramme offen.

Dauer der Förderung
Postgraduale Studiengänge mit Abschluss:

  • zwischen 10 und 24 Monaten in Abhängigkeit von der Dauer des gewählten Studiengangs oder des Studienvorhabens
  • Beginn: in der Regel 1. Oktober, bei einem vorgeschalteten Sprachkurs entsprechend früher
  • Alle Stipendien werden zunächst für ein akademisches Jahr vergeben und nur bei guten Leistungen entsprechend der Dauer des Studiengangs auf Antrag und nach erneuter Begutachtung verlängert.
  • Bewerber, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits in Deutschland im ersten Studienjahr eines postgradualen Studiengangs befinden, können sich für das 2. Studienjahr bewerben. Eine Verlängerung des Stipendiums ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Ergänzungsstudien ohne Abschluss:

  • in der Regel ein Studienjahr
  • Beginn: in der Regel am 1. Oktober, bei einem vorgeschalteten Sprachkurs entsprechend früher

Stipendienleistungen

  • eine monatliche Stipendienrate von 750 Euro
  • Zuschuss zu den Reisekosten, sofern die Kosten nicht vom Heimatland oder von anderer Seite getragen werden
  • eine einmalige Studienbeihilfe
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftplichtversicherung

Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen folgende Zusatzleistungen gewährt werden:

  • Zuschuss zu den Studiengebühren (max. 500 Euro pro Semester)
  • monatliche Mietbeihilfen
  • monatliche Zuschläge für mitreisende Familienangehörige

Zur sprachlichen Vorbereitung auf den Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:

  • Übernahme der Kursgebühren für den Online-Sprachkurs „Deutsch-Uni Online (DUO)“ (www.deutsch-uni.com) für 6 Monate ab Erhalt der Stipendienzusage
  • falls erforderlich: Sprachkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthaltes; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Sprachkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichts- bzw. Arbeitssprache Deutsch an der deutschen Gastinstitution ist.
  • Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums.
  • Erstattung der Gebühr für eine TestDaF-Prüfung, die entweder im Heimatland nach der Stipendienzusage oder in Deutschland bis zum Ende der Förderung abgelegt wird.

Auswahl
Die endgültige Auswahl der Stipendienbewerbungen im Fachbereich Architektur trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Professorinnen und Professoren deutscher Hochschulen. Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die einzureichenden Arbeitsproben die ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung.

Weitere Informationen
Eine Zusage des Stipendiums bedeutet nicht gleichzeitig eine automatische Zulassung an einer der Gasthochschulen. Die einzelne Hochschule entscheidet über die Zulassung der Stipendiatin oder des Stipendiaten. In den meisten Fällen ist dazu eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Zulassungsvoraussetzungen sowie den Bewerbungs- und Vorstellungsterminen an der von Ihnen gewünschten Hochschule und beachten Sie, dass diese u.U. mehrere Monate vor dem gewünschten Studienbeginn oder sogar vor der Stipendienentscheidung des DAAD liegen können. Kosten für die Teilnahme an einer Aufnahmeprüfung können nicht übernommen werden. Sollte ein vom DAAD positiv beschiedener Bewerber von keiner Hochschule zugelassen werden, kann auch das ihm bereits verliehene Stipendium nicht in Anspruch genommen werden.

https://www.daad.de/deutschland/stipendium/datenbank/de/21148-stipendiendatenbank/?status=3&origin=71&subjectGrps=&daad=1&q=&page=3&detail=57135744

ERP-Studienstipendien für Graduierte der Wirtschaftswissenschaften • DAAD

  • Die Stipendien werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aus Mitteln des European Recovery Program (ERP) gefördert. Sie bieten ausländischen Graduierten der Wirtschaftswissenschaften die Möglichkeit, an deutschen Hochschulen ein Master- oder Aufbaustudium im Bereich Wirtschaft zu absolvieren und einen Hochschulabschluss (in der Regel Master) zu erwerben.

Wer kann sich bewerben?
Diplom-/Bachelor-Absolventen

Was wird gefördert?
Komplettes Masterstudium mit Masterabschluss in Deutschland

Dauer der Förderung

  • 24 Monate. Es werden ausschließlich 4-semestrige Masterstudiengänge gefördert. Alle Stipendien werden zunächst für ein Jahr vergeben. Bei guten Leistungen kann das Stipendium auf Antrag um ein Jahr verlängert werden.

Stipendienleistungen

  • Monatliches Stipendium in Höhe von 750 Euro
  • Studienbeihilfe in Höhe von 460 Euro pro Jahr
  • Leistungen für die Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
  • Zuschuss zu den Reisekosten
  • Übernahme der Studien- und Semestergebühren in Höhe bis zu 500 Euro pro Semester
  • Auf Beschluss der Auswahlkommission kann der DAAD vor Beginn des Stipendiums einen zweimonatigen Deutschkurs an einem Spracheninstitut in Deutschland fördern.
  • Weitere Leistungen werden ggfs. auf Antrag gewährt (Familienzuschläge werden nicht gewährt)

Auswahl
Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt durch binationale Auswahlkommissionen in den Heimatländern.

Weitere Informationen
Ist in dem gewünschten Studiengang ein Auslandsaufenthalt vorgeschrieben, kann seine Förderung dann in Betracht kommen, wenn es sich um einen Aufenthalt in einem EU-Drittland (nicht im Heimatland) handelt und seine Dauer maximal 25% der Stipendienlaufzeit beträgt.

https://www.daad.de/deutschland/stipendium/datenbank/de/21148-stipendiendatenbank/?status=&origin=71&subjectGrps=&daad=&q=&page=1&detail=50015171

DAAD-Masterstipendium fuer Auslaender

Dieses Stipendienprogramm bietet die Möglichkeit, Ihre akademische Ausbildung in Deutschland in einem weiterführenden Studium fortzusetzen.

Wer kann sich bewerben?

  • sehr gut qualifizierte Graduierte, die ihr Studium spätestens zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit einem ersten Abschluss (Bachelor, Diplom oder vergleichbarer akademischer Grad) abgeschlossen haben.
  • Für Bewerber aus künstlerischen Fachbereichen sowie aus dem Fach Architektur bietet der DAAD fachspezifische Studienstipendienprogramme an.

Was wird gefördert?

  • die Teilnahme an einem weiterführenden Studiengang nach einem ersten berufsqualifizierenden Studium zur fachlichen und wissenschaftlichen Spezialisierung
  • Konkret werden gefördert:
    ein Aufbau- oder Masterstudium mit Abschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland
    oder
    das erste oder zweite Studienjahr an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule im Rahmen eines Aufbau- oder Masterstudiums mit Abschluss an einer ausländischen Hochschule; die Anerkennung der in Deutschland erbrachten Studienleistungen muss dabei gesichert sein. Die Regelstudienzeit des Aufbau- oder Masterstudiums darf durch das Studienjahr in Deutschland nicht überschritten werden.

Dauer der Förderung
bei einem Aufbau- oder Masterstudium mit Abschluss in Deutschland:

  • zwischen 10 und 24 Monaten in Abhängigkeit von der Dauer des gewählten Studiengangs.
  • Auch bei einem 2-jährigen Studiengang werden Stipendienzusagen zunächst für maximal ein Studienjahr ausgesprochen. Verlängerungen sind davon abhängig, ob die bisherige Stipendienlaufzeit von einer Auswahlkommission als erfolgreich bewertet wird.
  • Bewerber, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits in Deutschland im ersten Studienjahr eines 2-jährigen Aufbau- oder Masterstudiengangs befinden, können sich um ein Stipendium für das zweite Studienjahr bewerben. Eine Verlängerung des Stipendiums ist in diesem Fall ausgeschlossen.

bei einem Studienaufenthalt in Deutschland im Rahmen eines Aufbau- oder Masterstudiums im Ausland:

  • in der Regel ein Studienjahr; eine Verlängerung ist nicht möglich.
  • In der Regel beginnt die Förderung am 1. Oktober, bei einem vorgeschalteten Sprachkurs entsprechend früher.

Stipendienleistungen

  • monatliche Stipendienrate in Höhe von 750,- Euro
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
  • Zuschuss zu den Reisekosten, sofern die Kosten nicht vom Heimatland oder von anderer Seite getragen werden
  • einmalige Studienbeihilfe

Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen folgende Zusatzleistungen gewährt werden:

  • Zuschuss zu gegebenenfalls von der Hochschule erhobenen Studiengebühren (max. 500 Euro pro Semester)
  • monatliche Mietbeihilfen
  • monatliche Zuschläge für mitreisende Familienangehörige

Zur sprachlichen Vorbereitung auf den Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:

  • Übernahme der Kursgebühren für den Online-Sprachkurs „Deutsch-Uni Online (DUO)“ (www.deutsch-uni.com) für 6 Monate ab Erhalt der Stipendienzusage
  • falls erforderlich: Sprachkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Studienaufenthaltes; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Die Teilnahme am Sprachkurs ist verpflichtend, wenn die Unterrichtssprache des Studiengangs Deutsch ist.
  • Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
  • Erstattung der Gebühr für eine TestDaF-Prüfung, die entweder im Heimatland nach der Stipendienzusage oder in Deutschland bis zum Ende der Förderung abgelegt wird

Bewerbungsschluss
01.11.2015

Bewerbungsort
DAAD Informationszentrum Tiflis
c/o Goethe Institut
Sandukeli Str. 16
0108 Tbilissi
Georgien
Tel.: +995 32 /292 09 26
Fax.: +995 32 /292 09 26
E-Mail.: info@daad.org.ge
WWW.: http://ic.daad.de/tbilissi

Informations- und Beratungsstellen
DAAD Informationszentrum Tiflis
c/o Goethe Institut
Sandukeli Str. 16
0108 Tbilissi
Georgien
Tel.: +995 32 /292 09 26
Fax.: +995 32 /292 09 26
E-Mail.: info@daad.org.ge
WWW.: http://ic.daad.de/tbilissi

https://www.daad.de/deutschland/stipendium/datenbank/de/21148-stipendiendatenbank/?status=3&origin=71&subjectGrps=&daad=1&q=&page=3&detail=50026200

https://www.daad.de/deutschland/stipendium/datenbank/de/21148-stipendiendatenbank/?status=3&origin=71&subjectGrps=&daad=1&q=&page=3&detail=5002620https://www.daad.de/deutschland/stipendium/datenbank/de/21148-stipendiendatenbank/?status=3&origin=71&subjectGrps=&daad=1&q=&page=3&detail=50026200

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  • die Studienleistungen
  • überzeugende fachliche und persönliche Motive für das geplante Studienvorhaben in Deutschland

Heinrich Böll Foundation – Scholarships Germany

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The scholarship department of the Heinrich Böll Foundation grants scholarships to undergraduates, graduates, and doctoral students from inside and outside Germany.

We hold the application process twice a year. The application deadline is 1 March and 1 September. Please note: We only accept online applications. The application portal will be opened about 6 weeks before the application deadline.

Please note that an application for the autumn application process is only possible, if you are a German national or a ‘Bildungsinländer/in’. Interested candidates can apply for:

  • undergraduate scholarships
  • scholarships for the journalism programme “Medienvielfalt, anders“
  • doctoral scholarships

For details of application requirements and procedures, please consult information sheet A 1-1 (“scholarship application for undergraduate and graduate students”, PDF) or A 2-1 (“scholarship application for doctoral studies”). These give important information on the formalities of your application and on preconditions and criteria.

NFORMATION SHEETS

Student scholarship:

Info sheet A1-1 (PDF)
Application form (in German, PDF) Please use Adobe Acrobat Reader to fill in the form
Expert report form (PDF) 


Doctoral sholarship:

Info sheet A2-1 (PDF)
Application form (in German, PDF) Please use Adobe Acrobat Reader to fill in the form
Expert report form (PDF)

http://www.boell.de/en/foundation/application